HR-Netzwerk

HR-Netzwerk an 2 Terminen

Datum: Dienstag, 22.10.2024

Uhrzeit: 9:00 Uhr - ca 12:00 Uhr

Ort: Online

Format: Online-Netzwerkveranstaltung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Das HR-Netzwerk besteht aus regelmäßigen Weiterbildungsveranstaltungen für Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung.

Neben der Vorstellung aktueller, wesentlicher arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und weiterer arbeits-rechtlich relevanter Themen stehen Erfahrungsaustausch und das Knüpfen von Kontakten im Vordergrund.

Folgende Tagesordnung haben wir vorgesehen:

TOP 1: Vortrag zur Arbeitszeit nach dem ArbZG von einer Referentin des Regierungspräsidiums Gießen inkl. Erläuterungen zum Umgang des Regierungspräsidiums mit dem Thema der Arbeitszeiterfassung

TOP 2: Vorstellung der zum 25. Juli 2024 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern unter kurzer Darstellung der allgemeinen Grundsätze der Betriebsratsvergütung

TOP 3: VG Hamburg, Urteil vom 21. August 2024, Az.: 15 K 964/24
Verstoß des Arbeitgebers gegen Dokumentationspflicht aufgrund unterlassener Arbeitszeitaufzeichnung

TOP 4: BAG, Urteil vom 20. März 2024, Az.: 5 AZR 234/23
Auch symptomlose Corona-Infektion stellt Krankheit i.S.v. § 3 Abs. 1 EFZG dar – keine Erstattung für Arbeitgeber nach § 56 Abs. 5 IfSG

TOP 5: LAG Köln, Urteil vom 12. September 2024, Az.: 6 SLa 76/24
Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX bereits während der 6-monatigen Wartezeit

TOP 6: Fragen aus dem Teilnehmerkreis

Wir hoffen, für Sie eine interessante Tagesordnung zusammengestellt zu haben, freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und verbleiben

 

Bitte melden Sie sich bis zum 18. Oktober 2024 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Die Einwahldaten erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist.
 
Sollten Sie trotz Anmeldung an dem HR-Netzwerk nicht teilnehmen können, bitten wir um eine Absagenachricht.

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

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Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Sabrina Brück

Assistentin der Rechtsabteilung

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