Betrieblicher Arbeitsschutz

Ein leistungsfähiges, erfolgreiches Unternehmen basiert auf einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung. Angesichts sich stetig wandelnder Arbeitsbedingungen, neuer Technologien und veränderter Arbeitsformen unterliegt auch der betriebliche Arbeitsschutz einem hohen Anpassungsbedarf.

Eine Arbeitswelt ohne Risiken gibt es nicht. Umso wichtiger ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Ein gut organisierter Arbeitsschutz schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern stärkt auch Qualität, Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens.

Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe

Für den Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Aber jeder Einzelne kann durch Aufmerksamkeit, Verantwortungsbewusstsein und sicherheitsgerechtes Verhalten dazu beitragen, Risiken zu vermeiden und Gesundheit zu schützen. Beschäftigten kennen ihre Arbeitsplätze am besten und können wichtige Hinweise geben, wie Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag weiter verbessert werden können.

Gefährdungsbeurteilung - Herzstück des Arbeitsschutzes und Unternehmerpflicht

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die zentrale Grundlage eines wirksamen betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die Ermittlung von Gefährdungen, die Festlegung geeigneter Maßnahmen, deren Umsetzung sowie die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit.

Dabei werden sämtliche arbeitsbedingten Belastungen betrachtet, beispielsweise:

  • physische Gefährdungen durch Maschinen, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe
  • physikalische Einwirkungen wie Lärm, Hitze oder Kälte
  • ergonomische Belastungen
  • organisatorische und arbeitsablaufbedingte Risiken
  • psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Neben der Bewertung klassischen Unfall- und Gesundheitsrisiken ist die Bewertung der psychischen Belastungen ebenso in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und somit ein Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Berücksichtigung psychischer Belastungen ist daher ein fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.

Kompaktverfahren Psychische Belastung

Das Kompaktverfahren Psychische Belastung des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)
https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-54898-1 ist ein in der Praxis bewährtes Verfahren, das die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) berücksichtigt.

Arbeitsschutz in der Praxis
Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis.

  • Arbeitsschutz in der Praxis Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis pdf 1,0 MiB

Arbeitsschutz: Betriebliche Praxis

Leitfaden: Betrieblicher Arbeitsschutz (pdf, 1,1MB)

  • arbeitsschutz-2_leitfaden-betriebliche-praxis_hessenmetall.pdf pdf 1,1 MiB

Rückblick Arbeitsschutz-Workshop "Alterssimulation mit GERT hautnah erleben"

Der Workshop unter dem Motto „Alterssimulation mit GERT hautnah erleben“, geleitet von den Referentinnen des ifaa (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft), ermöglichte den Teilnehmenden mit Hilfe eines Gerontologischen Testanzuges, den eigenen Alterungsprozess im Schnellverfahren zu durchlaufen.

Zuvor wurde in einem theoretischen Überblick die Ausgangsituation einer stetig veränderten Altersstruktur im Unternehmen dargestellt. Herausgehoben wurde der Unterschied zwischen einer Alters- und Alternsgerechte Arbeitsgestaltung.

Im Rahmen einer praktischen Übung konnten die Teilnehmenden im Gerontologischen Testanzug erleben wie die Einschränkungen durch ein begrenztes Sichtfeld, reduzierte Feinmotorik und erschwertes Gehen im Alter sein werden.

Die Erkenntnis: Gesundheit, insbesondere körperliche Fitness, beeinflusst die Leistungsfähigkeit stark – unabhängig vom Alter.

Was bedeuten diese Erfahrungen für die Arbeitswelt? Arbeitsplatzgestaltung muss den Prozess der Alterung sowie gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen. Tätigkeiten wie ständiges Bücken sollten durch die Beschäftigten vermieden werden und die Alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung mit z. B. Hebehilfen oder anpassbare Abholpositionen genutzt werden. Das Sensibilisieren der Beschäftigten steht hier im Vordergrund. Vorhandene Hilfen sind durch die Beschäftigten auch zu nutzen.  

Ältere Mitarbeiter bringen zudem wertvolle Erfahrungen und Fähigkeiten mit, die in Verbesserungsprojekten genutzt werden sollten. Da Bewegung auch im fortgeschrittenen Alter oder mit gesundheitlichen Einschränkungen notwendig und wichtig ist, kann mit der Nutzung von Jobrotation das richtige Maß an Belastung und Bewegung gesteuert werden.

Es besteht die Möglichkeit, den Gerontologischen Testanzug direkt vor Ort unter Produktionsbedingungen zu testen. Anfragen können Sie über Herrn Schade, Arbeitswissenschaft, stellen.

 
Porträt von Nikolaus Schade
Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

Porträt von Claus Bosen
Claus Bosen

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Udo Schwab

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Sven Rauh

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Porträt von Sibylle Gerhard
Sibylle Gerhard

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