Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht schützt die Versicherten bei zahlreichen Lebensrisiken wie zum Beispiel Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Auch Arbeitgeber haben ein Interesse an der Absicherung ihrer Arbeitnehmer – für sie ergeben sich aus dem Sozialrecht jedoch auch zahlreiche Pflichten und Rechtsfragen, etwa zur Versicherungs- und Beitragspflicht, zu Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis oder zur Beantragung und Abrechnung von Entgeltersatzleistungen wie z. B. dem Kurzarbeitergeld. Unsere Mitglieder erhalten hier Informationen zu aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen sowie Handreichungen zu wichtigen Bereichen des Sozialrechts.

 

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Dr. Stefan Hoehl

Geschäftsführer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik