Manteltarifvertrag (MTV) I + II

Informationsveranstaltung: Manteltarifvertrag (MTV) I + II

Datum: Dienstag, 15.09.2026
Uhrzeit: 09:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Ort: Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Zielgruppe: Nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes HESSEN­METALL Rhein-Main-Taunus e. V.

HESSENMETALL als Arbeitgeberverband hat als zentrale Aufgabe die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge. Auch für Betriebe, in denen keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen mit diesen Arbeitsbedingungen einen Maßstab zum Vergleich dar. Der Manteltarifvertrag (MTV) ist das umfangreichste Tarifwerk und enthält Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen.

In unserem zweiteiligen Seminar möchten wir grundsätzliche Fragen des Tarifrechts beleuchten sowie die allgemeinen Regelungen des MTV am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen. Hierbei werden wir immer wieder auf in der Beratungspraxis auftretenden Sachverhalte Rückgriff nehmen und Ihnen diese erläutern.

Teil 1 befasst sich mit folgenden Themen und Inhalten:

  • allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
  • Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung
  • Geltungsbereich eines Tarifvertrages
  • Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
    - Probezeit
    - Arbeitszeit
  • Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit

Teil 2 des Seminars beinhaltet folgende Themen und Inhalte:

  • Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere Zuschläge, Urlaubsentgelt und –geld
  • Dienstreisen
  • Urlaub

Referenten/-innen sind Syndikusrechtsanwältin Martina Zilch, LL.M. und Syndikusrechtsanwalt Lars Eickmeier von HESSENMETALL - Abteilung Tarifwesen und Arbeitswissenschaft

 

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

Bitte addieren Sie 9 und 7.
Porträt von Christian Schönbach
Christian Schönbach

Leiter Recht | Syndikusrechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Porträt von Martina Zilch
Martina Zilch

Syndikusrechtsanwältin Tarifwesen und Arbeitswissenschaft

Porträt von Lars Eickmeier
Lars Eickmeier

Syndikusrechtsanwalt Tarifwesen und Arbeitswissenschaft