Heimische Unternehmer tauschen sich branchenübergreifend aus

Gemeinsame Veranstaltung von HESSENMETALL Rhein-Main-Taunus und UVF

Frankfurt am Main. Der Arbeitgeberverband HESSENMETALL Rhein-Main-Taunus und der Unternehmerverband Frankfurt Rhein-Main (UVF) haben im Haus der Wirtschaft Hessen ein neues Veranstaltungsformat namens „Launch Arena“ ins Leben gerufen.

Bei ihrer ersten gemeinsamen Veranstaltung brachten die beiden Verbände Unternehmensvertreter für einen branchenübergreifenden Start ins neue Jahr zusammen. In ihrer gemeinsamen Begrüßung betonten Peter Hampel, der Hauptgeschäftsführer des UVF und Thomas Frey, der Geschäftsführer von HESSENMETALL Rhein-Main-Taunus, den Wert des Austausches und Netzwerkens für die heimische Wirtschaft in diesen unübersichtlichen und herausfordernden Zeiten. Von der Politik müssten nun endlich die notwendigen und schon lange geforderten Reformen angegangen und nicht nur die zugrundeliegenden Probleme und Lösungsansätze beschrieben werden. Insbesondere müsse das Arbeitszeitgesetz schnellstmöglich flexibilisiert werden.

UVF-Hauptgeschäftsführer Peter Hampel, Professor Matthias Jacobs und Thomas Frey, der Geschäftsführer von HESSENMETALL Rhein-Main-Taunus. (Foto: HESSENMETALL Rhein-Main-Taunus)
Peter Hampel, Professor Matthias Jacobs und Thomas Frey. (Foto: HESSENMETALL Rhein-Main-Taunus)

Professor Matthias Jacobs von der Bucerius Law School in Hamburg gab bei der „Launch Arena“ einen Impuls zur Tarifautonomie. Er machte es anhand der tariflichen Nachtzuschläge deutlich. „Tarifverträge sehen für die Nachtarbeit in der Regel die Zahlung von Zuschlägen vor. Oft wird dabei zwischen unregelmäßiger, anlassbezogener Nachtarbeit und regelmäßigen Nachtschichten unterschieden“, erklärte Jacobs.

Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Differenzierung jahrzehntelang gebilligt. 2018 kippte es jedoch die eigene Rechtsprechung und erklärte die Ungleichbehandlung für rechtswidrig. Alle Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, erhielten nun den höheren Zuschlag. Jacobs legte im Auftrag einer Brauerei dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein und war erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte fest, dass durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien verletzt wird.

Der Rechtswissenschaftler hat somit einen als „Jahrhundertentscheidung“ bezeichneten Beschluss erstritten, mit dem das Verfassungsgericht die Gestaltungsmöglichkeiten der Tarifpartner und deren Autonomie gestärkt hat.

Professor Matthias Jacobs spricht vor Unternehmern über die Tarifautonomie. (Foto: HESSENMETALL Rhein-Main-Taunus)
Professor Matthias Jacobs spricht vor Unternehmern über die Tarifautonomie. (Foto: HESSENMETALL Rhein-Main-Taunus)
Porträt von Michael Reitz
Michael Reitz

Referent Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit