Herr Schönbach berät als Verbandsjurist ausschließlich Mitgliedsunternehmen des Verbandes in allen wesentlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu gehören insbesondere Arbeitsverträge, Befristungen, Arbeitszeit, Vergütung, Homeoffice, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Zeugnisse sowie Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und des Tarifrechts.
Einen Schwerpunkt bildet die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und betrieblichen Veränderungsprozessen, einschließlich Betriebsänderungen, Personalmaßnahmen, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsübergängen sowie Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Darüber hinaus vertritt Herr Schönbach Mitgliedsunternehmen außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen, Zeugnisstreitigkeiten, Eil- sowie Beschlussverfahren.
Ergänzend berät er zu praxisrelevanten Schnittstellen wie Beschäftigtendatenschutz, Compliance, Hinweisgeberschutz, Low Performance, Mobbing und Diskriminierung. Seine Beratung orientiert sich stets an den rechtlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen der Mitgliedsunternehmen.