Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus
Porträt von Christian Schönbach

Christian Schönbach

Leiter Recht | Syndikusrechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sprachen:

Herr Schönbach berät als Verbandsjurist ausschließlich Mitgliedsunternehmen des Verbandes in allen wesentlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu gehören insbesondere Arbeitsverträge, Befristungen, Arbeitszeit, Vergütung, Homeoffice, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Zeugnisse sowie Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und des Tarifrechts.

Einen Schwerpunkt bildet die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und betrieblichen Veränderungsprozessen, einschließlich Betriebsänderungen, Personalmaßnahmen, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsübergängen sowie Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Darüber hinaus vertritt Herr Schönbach Mitgliedsunternehmen außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen, Zeugnisstreitigkeiten, Eil- sowie Beschlussverfahren.

Ergänzend berät er zu praxisrelevanten Schnittstellen wie Beschäftigtendatenschutz, Compliance, Hinweisgeberschutz, Low Performance, Mobbing und Diskriminierung. Seine Beratung orientiert sich stets an den rechtlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen der Mitgliedsunternehmen.

Herr Schönbach absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Sein anschließendes Referendariat leistete er ebenfalls im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main ab, wobei er im Rahmen der dreimonatige Wahlstation in San Diego (Kalifornien) vertiefte Einblicke in das US-amerikanische Rechtsystem erlangen konnte.

Seine Laufbahn als Rechtsanwalt begann Herr Schönbach in einer mittelständischen Kanzlei im Herzen Frankfurts. Als Rechtsanwalt beriet er dort über vier Jahre hinweg überwiegend Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts.

Im Juli 2018 stieß er als Syndikusrechtsanwalt zur Bezirksgruppe HESSENMETALL Rhein-Main e. V. und vertiefte dort seine Expertise sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Aufgrund seiner umfassenden Erfahrung in der strategischen Rechtsberatung und seiner Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht übernahm Herr Schönbach im Januar 2024 die Leitung der Rechtsabteilung. Seit November 2025 gestaltet Herr Schönbach die Ausrichtung des Verbandes zudem als stellvertretender Geschäftsführer maßgeblich mit.

  •           Ehrenamtlicher Richter beim Hessischen Landesarbeitsgericht
  •           Ehrenamtlicher Richter beim Hessischen Landessozialgericht
  •           Mitglied im Widerspruchsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
  •           Stellvertretendes Mitglied im Widerspruchsausschuss nach § 203 SGB IX bei der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit
  •           Mitglied im Widerspruchsausschuss der AOK Hessen in Frankfurt
  •           Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bad Homburg
  •           Mitglied im Fachanwaltsausschuss für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • Frankfurter Anwaltsverein e. V.
  • Verein der Hessischen Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

 

  • Der rechtssichere Kündigungszugang | Schmerzhafte Fehler bei Vorbereitung und Zugang vermeiden (Arbeit und Arbeitsrecht 09/2024)
  • Arbeitsrechtler beim Arbeitgeberverband - Traumjob mit zahlreichen Facetten (Arbeit und Arbeitsrecht 02/2024)
  • Pflicht zur Entgeltfortzahlung - Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten (Arbeit und Arbeitsrecht 09/2023)
  • Die Eingruppierungsfeststellungsklage | Gelassen klagen lassen (Arbeit und Arbeitsrecht 04/2023)
  • Umfang und Grenzen des Schulungsanspruchs | Jugend- und Auszubildendenvertretung (Arbeit und Arbeitsrecht 12/2022)
  • Der Aufhebungsvertrag | Gebot des fairen Verhandelns (Arbeit und Arbeitsrecht 02/2022)
  • Der arbeitgeberseitige Auflösungsantrag | Prozesstaktische Allzweckwaffe oder arbeitsrechtliches Schattendasein? (Arbeit und Arbeitsrecht 06/2020)
  • Die wirksame Wartezeitkündigung | Neue Mitarbeiter halten oder kündigen? (Arbeit und Arbeitsrecht 03/2020)
  • Die digitale Personalakte | Digitalisierung und Datenschutz (Arbeit und Arbeitsrecht 04/2018)