Datum: 11.11.2026
Uhrzeit: 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Format: Präsenzveranstaltung
Ort: Haus der Wirtschaft Offenbach und Osthessen
Zielgruppe: Nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes HESSENMETALL Offenbach und Osthessen e. V.
ERA-Tarifseminar Leistungsentgelt
Dieses Seminar richtet sich an: Geschäftsführende, Personalleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung, Führungskräfte.
Der Tarifvertrag Entgeltrahmenabkommen erlaubt eine Differenzierung der Vergütungshöhe nach Leistung. Leistungsstarke Beschäftigte können mehr verdienen als leistungsschwächere.
In unserem „Tarifseminar zum ERA-Leistungsentgelt – Leistungsabhängige Entgeltgestaltung“ erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die tariflichen Gestaltungsoptionen zur leistungsabhängigen Vergütung und konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre unternehmensspezifische Ausgestaltung.
Das Seminar findet in Präsenz statt, um Ihnen die Möglichkeit zum Austausch mit Teilnehmern aus anderen Unternehmen zu geben. Es liefert Ihnen wichtige Anregungen und gibt Hinweise auf betriebliche Erfolgsfaktoren, aber auch mögliche Probleme bei der Einführung und Ausgestaltung eines neuen leistungsabhängigen Entgelts.
Inhalte:
- Tarifliche Entgeltgrundsätze
- Beurteilen, Kennzahlenvergleich oder Zielvereinbarung als tarifliche Methoden, um Leistungsergebnisse zu erfassen und finanziell zu honorieren
- Empfehlungen zur Auswahl, Ausgestaltung und Anwendung der verschiedenen Entgeltmethoden
Die entsprechenden Zugangsdaten gehen Ihnen nach Ihrer Anmeldung zeitnah vor der Veranstaltung zu.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:
Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.