Die krankheitsbedingte Kündigung

Datum: 11.06.2026
Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Format: Online-Veranstaltung

Zielgruppe: Nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes HESSEN­METALL Offenbach und Osthessen e. V.

Dieses Seminar richtet sich an: Geschäftsführende, Personalleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung, Führungskräfte

Arbeitnehmer können krank werden. Der eine mehr, der andere weniger. Das ist ganz normal. Wer aber krankheitsbedingt regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum ausfällt, der verursacht Kosten durch Entgeltfortzahlung, stört die Arbeitsorganisation im Unternehmen und belastet Kolleginnen und Kollegen. Wenn die krankheitsbedingten Fehlzeiten Überhand nehmen, kann eine krankheitsbedingte Kündigung eine Option sein.  Allerdings müssen bei ihrer Umsetzung bestimmte Abläufe und Vorgänge strikt eingehalten werden.

  • Feststellung des Kündigungsgrundes: Wann können Arbeitnehmer krankheitsbedingt gekündigt werden?
  • Vorbereitung der Kündigung (BEM, Beteiligung BR, SBV; IA)
  • Kündigungsschutz

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Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Porträt von Ulrike Meermann
Ulrike Meermann

Assistentin der Geschäftsführung Offenbach und Osthessen