Neue Förderrichtlinie 01/2025 ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Ziel der Neuausrichtung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Einstieg in anspruchsvolle Innovationsprojekte zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Besondere Förderung erhalten junge Unternehmen, Erstinnovatoren und Projekte, die den Transfer von Forschungsergebnissen in den Markt vorantreiben. Neben Forschungs- und Entwicklungsprojekten umfasst das Programm nun auch Demonstrations- und Pilotprojekte sowie die Validierung neuer Technologien. Zudem wird der Transfer von Forschungsergebnissen in den Markt durch zusätzliche Dienstleistungen zur Markteinführung erleichtert. Nationale und internationale Kooperationen bleiben ein zentraler Baustein zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland. ZIM bleibt dabei bewusst themen- und branchen-offen.
Längere Projektzeiträume und erweiterte Auftragsmöglichkeiten bei Durchführbarkeitsstudien
Die maximale Laufzeit für Durchführbarkeitsstudien wurde von 8 auf 12 Monate verlängert, um Unternehmen mehr Flexibilität bei der Umsetzung zu bieten. Zusätzlich wird die Förderung externer Dienstleistungen ausgeweitet: Neben Aufträgen an wissenschaftlich qualifizierte Dritte können nun auch projektbezogene Aufträge an andere externe Dienstleister gefördert werden. Bis zu 35 % der Personalkosten dürfen für diese externen Leistungen angesetzt werden. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Anwendung der De-minimis-Regelung, die insbesondere Kleinstunternehmen die Teilnahme erleichtert.
Höhere Fördersummen für Projekte und Netzwerke
Die Obergrenzen für förderfähige Kosten wurden deutlich angehoben, um erhöhten (Personal-)Kosten und der allgemeinen Inflation Rechnung zu tragen: Einzelprojekte können nun mit bis zu 690.000 Euro und Kooperationsprojekte maximal 560.000 Euro pro Unternehmen ansetzen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt wurde von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro erhöht. Auch Forschungseinrichtungen können sich freuen, hier wurde die Kosten- und damit auch Förderobergrenze von 220.000 € auf 280.000 € erhöht.
Stärkung der Internationalisierung und Markteinführung
Die Unterstützung von Dienstleistungen zur Markteinführung wird ausgeweitet, um den Transfer von Innovationen in den Markt zu erleichtern. Gleichzeitig werden internationale Netzwerke gezielt gefördert: Der Anteil förderfähiger Aufträge steigt, und zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit internationalen Kooperationen werden stärker berücksichtigt.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen IGP: Neuer Call
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen IGP unterstützt nicht nur technologisch anspruchsvolle Projekte, sondern fördert auch die Entwicklung von Geschäftsmodellen, die nachhaltige gesellschaftliche Auswirkungen haben. Der nächste Call startet am 15. Februar und läuft bis zum 30. April 2025.
- Fokus: Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI), inklusive "AI for good" und der Entwicklung verantwortungsvoller Datenökosysteme. KI muss nicht zwingend Teil des Projektvorhabens sein. Eine innovative Nutzung von Daten ohne die Anwendung von KI stellt den Bezug zum Thema ausreichend her.
- Zielgruppe: Start-ups und KMU, die datenbasierte Lösungen entwickeln möchten.
Achtung Startups - push! Hessen auch in 2025
push! Hessen bleibt auch im Jahr 2025 eine unverzichtbare Ressource für Start-ups, die ihre Geschäftsideen verwirklichen wollen. Es gibt jedoch eine wesentliche Neuerung:
- Call: In diesem Jahr wird es nur einen Förderaufruf geben. Hinweis: Der Start und weitere Rahmenbedingung sind noch nicht kommuniziert, d.h. es gibt noch keine offizielle Bekanntgabe auf der Webseite.
- Fördergegenstände: Mit dem Zuschuss werden konkrete Vorhaben unterstützt, die der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen und dem Auf- und Ausbau des Start-ups dienen, dazu gehören Anschaffungen, Arbeitsmaterialien, Auftragsvergütungen, Miete und ähnliche laufende Kosten des Unternehmens.
Games-Förderprogramm des Bundes startet wieder
Für die Games-Branche gibt es ebenfalls erfreuliche Neuigkeiten: Das Games-Förderprogramm des Bundes startet erneut und richtet sich an Entwicklerstudios, die innovative Spieleprojekte umsetzen möchten.
- Antragsteller: Games-Entwicklerstudios und Unternehmen der Kreativwirtschaft.
- Förderung: Zuschüsse für die Entwicklung und Produktion von Spielen, die neue Technologien und kreative Ansätze einbinden.
- Laufzeit des Calls: Vom 1. Februar bis 31. Mai 2025
Förderung Beratung RKW Hessen wird auch im Jahr 2025 fortgesetzt
Eine wertvolle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bieten die geförderten Beratungen des RKW Hessen, die ab der vierten Kalenderwoche 2025 wieder verfügbar sind. Durch gezielte Beratung und transparente Förderkonditionen können Unternehmen sowohl Planungssicherheit als auch nachhaltige Perspektiven gewinnen.
- Bewilligung: Ab Ende Januar 2025
- Beratungsangebote: gleiches Angebot wie im Jahr 2024, keine Änderungen
- Konditionen: Im Vergleich zu 2024 keine Änderungen. von 75 % bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 600,-. Euro/Beratertag in Abhängigkeit des Programms