Rechtsprechung des BAG zu den Beurteilungsstufen
Datum: Montag, 17.08.2026
Uhrzeit: 15:00 - 16:00 Uhr
Format: MS-Teams-Besprechung
Buchbar für: HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit
Datum: Montag, 17.08.2026
Uhrzeit: 15:00 - 16:00 Uhr
Format: MS-Teams-Besprechung
Buchbar für: HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit
Die Veranstaltung richtet sich an Mitgliedsunternehmen, die für die tarifliche Leistungsbeurteilung die fünf Beurteilungsstufen des Anhang A vom Wortlaut her unverändert anwenden. Das BAG hat in diesem Zusammenhang eine konkretisierende Entscheidung zur Auslegung der tariflichen Beurteilungsstufen getroffen. Dabei hat das BAG eine voim Beschäftigten erbrachte Normalleistung der Stufe C zugeordnet. Von der Normalleistung nach unten abweichende Arbeitsleistungen werden bei den Stufen A und B, nach oben abweichende Leistungen bei den Stufen D und E verortet. Diese Vorgehensweise des BAG entspricht nach unserer Erfahrung der in vielen Unternehmen bereits gelebten Praxis. Mit den Mitgliedsunternehmen, die die Normalleistung bislang nicht in Stufe C, sondern in den Stufen A und B verorten, wollen wir den Umgang mit der Entscheidung des BAG besprechen unf weitere Anwendungshinweise geben.
Bei Interesse melden Sie sich bitte über das Anmeldeformular an. Die Einwahldaten erhalten Sie rechtzeitig ur Veranstaltung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:
Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.