Verbandstarifvertrag

Der Verbandstarifvertrag wird zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft abgeschlossen.

Ein Firmentarifvertrag ist auch als Verbandstarifvertrag ausgestaltbar, man spricht dann von einem firmenbezogenen Verbandstarifvertrag. Tarifvertragsparteien sind dort wie beim Flächentarifvertrag Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, die einen Tarifvertrag abschließen, der Wirkung entfaltet nur für ein einzelnes Unternehmen oder mehrere – meist gesellschaftsrechtlich zusammenhängende – (Konzern-)Unternehmen.

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