Wilder Streik

Ein von der Gewerkschaft nicht getragener Streik, der deshalb rechtswidrig ist. Die Gewerkschaft kann sich aber zum Träger eines wilden Streiks erklären und diesen – zumindest im Hinblick auf die Trägerschaft – zulässig machen.

Zurück

HESSENFORUM 2025 - 21. Mai 2025 - 16:30 Uhr

Erfolgstreiber und neue Geschäftsmodelle in
M+E-Unternehmen im Strukturwandel

EXKLUSIVE VERANSTALTUNG FÜR MITGLIEDSUNTERNEHMEN

Jetzt informieren ...