Bundesmontagetarifvertrag (BMTV)

Der Bundesmontagetarifvertrag (BMTV) wurde seitens der Arbeitgeberverbände mit Wirkung zum 30. September 2004 gekündigt und befindet sich seitdem in der Nachwirkung. Auf die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die nach dem 30. September 2004 in das seinerzeit tarifgebundene Unternehmen eingetreten sind, findet der BMTV daher nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

Der BMTV regelt im Bereich der Metallindustrie die zusätzlichen Arbeitsbedingungen und Belastungen für Arbeiter, die auf außerbetrieblichen Arbeitsstellen tätig werden. Hierunter fallen Reisekosten, Auslösungen, Montagezuschläge, Trennungsgeld usw. Der BMTV gilt nur für Arbeiter und nur für das Bundesgebiet. Es handelt sich um einen Tarifvertrag, der für das ganze Bundesgebiet einheitlich abgeschlossen wurde, während üblicherweise die Tarifverträge in der Metallindustrie regional vereinbart werden.

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