Online-Seminar "Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen"

Online-Seminar "Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen"

Datum: Montag, 17.08.2026
Uhrzeit: 9:00 - 10:30 Uhr
Format: Online-Seminar

Sicherheitsbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz im Unternehmen. Sie unterstützen Arbeitgeber dabei, Unfall- und Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, auf sicherheitsgerechtes Verhalten hinzuwirken und den Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag wirksam zu verankern.

In unserem Online-Seminar geben wir einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Bestellung und die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten. Dabei geht es insbesondere um die Frage, welche Rolle Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen einnehmen und wie sie sinnvoll in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingebunden werden können und welche rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Wir laden Sie herzlich ein zum Online-Seminar "Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen":

Datum: Montag, 17.08.2026
Uhrzeit: 9:00 - 10:30 Uhr

Die Veranstaltung wird von Mitgliedern des „Center of Competence (CoC) Arbeitsschutz“ durchgeführt und soll aufzeigen wie die Arbeit von Sicherheitsbeauftragten rechtssicher gestaltet werden kann.

Konkrete Inhalte sind:

  • Sicherheitsbeauftragter versus Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Haftung, Mitbestimmung und Kündigungsschutz
  • Vergütung
  • Ausblick: Politische Bestrebungen zur Entbürokratisierung im Arbeitsschutz


Das Seminar richtet sich an Geschäftsführungen, Personalverantwortliche, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie alle Personen, die mit der Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen befasst sind.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Austausch! Die Zugangsdaten erhalten die angemeldeten Personen rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

Bitte rechnen Sie 5 plus 7.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Porträt von Sibylle Gerhard
Sibylle Gerhard

Arbeitswissenschaft

Porträt von Thomas Frölich
Thomas Frölich

Rechtsabteilung