Arbeits­schutz

Bürokratie im betrieblichen Arbeitsschutz reduzieren

Bürokratische Vorgaben kosten die deutsche Wirtschaft jährlich rund 146 Mrd. €. In Deutschland müssen Unternehmen rd. 10.000 Einzelanforderungen im Arbeitsschutz beachten. Kleine und mittlere Unternehmen (kMU) sind durch die bürokratische Komplexität besonders belastet, da sie oftmals die gleichen Anforderungen wie größere Betriebe erfüllen müssen, jedoch über deutlich weniger personelle und finanzielle Ressourcen verfügen. Unternehmen wünschen sich daher mehr Vertrauen und Eigenverantwortung.

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass alle Instrumente im Arbeitsschutz auf ihre Wirksamkeit geprüft werden sollen. Das BMAS hat nun erste Ergebnisse vorgelegt, die stufenweise eingeführt werden sollen (s. unter 1.). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat zudem einen Forderungskatalog erstellt, der darauf abzielt, die Bürokratie im betrieblichen Arbeitsschutz zu reduzieren und dadurch dessen Effizienz und Wirksamkeit zu steigern (s. unter 2.). Hierdurch könnten die Unternehmen im Arbeitsschutz um fast 1 Mrd. € pro Jahr entlastet werden.

1. Erste Entlastungen für Unternehmen durch das „Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ des BMAS

Bundesarbeitsministerin Bas will zur Bürokratieentlastung noch in 2025 mehr als 123.000 spezielle Beauftragte/Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen abschaffen. Dies ist Teil des „Konzepts für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ vom 15.10.2025: Infoblatt. Geplante Einsparung für die Wirtschaft: rund 135 Mio. €. Die BDA begrüßt Vorschlag des BMAS und hebt den damit verbundenen spürbaren Beitrag zum Bürokratierückbau unter Beibehaltung der Sicherheitsgewährleistung hervor. Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hingegen warnt vor möglichen Risiken und Folgen.

Das erste Paket des Konzepts, das bis Ende 2025 initiiert werden soll, sieht u. a. Folgendes vor:

  • Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen nicht mehr verpflichtet sein, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen (bisher ab 20 Beschäftigten erforderlich)
  • Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten benötigen nur einen Sicherheitsbeauftragten
  • Abschaffung sog. Druckluftbeauftragter durch Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung und Überführung in bestehende Arbeitsschutz-VO
  • Abschaffung weiterer Beauftragter in der DGUV Vorschrift 1
  • Ersetzung der Schriftform im Arbeitsschutz – verstärkt elektronische Form für Vereinbarungen
  • Abschaffung entbehrlicher Formerfordernisse

Im zweiten Paket, dessen Initiierung in 2026 geplant ist, sind folgende Maßnahmen genannt:

  • Einführung von KMU-Checks für geeignete Regeln der staatlichen Arbeitsschutzausschüsse
  • Modernisierung, Vereinfachung und Digitalisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII

Im dritten Paket, das für 2027/28 vorgesehen ist, ist Folgendes vorgesehen:

  • Dialog mit Arbeitsschutzakteuren bzgl. weiterer Vereinfachung und Digitalisierung
  • Durchführung von Praxischecks in Form von Politikwerkstätten i. R. d. Programms Arbeit, Sicher und Gesund „unter Einbeziehung interessanter Kreise“

2. Weitere Forderungen der Arbeitgeberverbände zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz

Die BDA fordert generell weniger Vorschriften und Pflichten, dafür mehr Vertrauen in die Unternehmen. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen in ihrer Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden und der Fokus muss auf Lösungsfindung in den jeweiligen Unternehmen unter Berücksichtigung des betrieblichen Erfahrungswissens liegen. Pauschale Vorgaben sind nicht zielführend. Erforderlich ist zudem ein verständliches Regelwerk im Arbeitsschutz, mehr einfache Ansätze, flexiblere Fristen und Intervalle und mehr Digitalisierung. Besonders hervorzuheben sind hierbei die folgenden Aspekte:

  • Dokumentationspflichten bei der Gefährdungsbeurteilung für Kleinstbetriebe reduzieren: Das Gesetz sieht umfassende Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung vor, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Die BDA fordert, dass Kleinstbetriebe (weniger als 10 Beschäftigte) bei der Dokumentation entlastet werden.
  • Fristen und Intervalle für Unterweisungen flexibilisieren: Das Arbeitsschutzgesetz gibt den Unternehmen auf, ihre Beschäftigten mindestens jährlich zu unterweisen. In der betrieblichen Praxis führt das dazu, dass jedes Jahr die gleichen oder ähnliche Themen unterwiesen werden. Die BDA fordert, dass Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die Intervalle für Unterweisungen bedarfsgerecht selbst festlegen zu können. Zudem sollen digitale Unterweisungen ohne Präsenzpflicht ermöglicht werden.
  • Mobile Arbeit muss unbürokratisch möglich bleiben: Auf EU-Ebene gibt es derzeit Bestrebungen, die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an das Arbeiten für das Homeoffice zu verschärfen. Die BDA fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Homeoffice möglich bleibt, ohne zum nächsten Bürokratiehemmnis zu werden.
  • Mehr Flexibilität bei Arbeitszeitgestaltung ermöglichen: Nach aktueller Gesetzeslage erfolgt die Berechnung der Höchstarbeitszeit tageweise und verhindert auf diese Weise eine variable Gestaltung der Arbeitszeit. Für mehr Flexibilität soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Außerdem sollen die Ruhezeiten branchengerechter gestaltet werden können.
  • Arbeitsschutz muss klar und verständlich auf einer Seite zum Ziel kommen. Staatliche Regeln sollen zukünftig eine Management Summary enthalten, in der auf einer Seite die wichtigsten Vorgaben für den Arbeitgeber zusammengestellt sind.
  • Gefährdungsbeurteilungen entbürokratisieren: Die Regeln für die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen sind kompliziert und kleinteilig. Die BDA fordert, dass die Form dem Arbeitgeber freigestellt und der Schwerpunkt auf praktische Maßnahmen gelegt werden soll.
  • Mehr Digitalisierung: Beispielsweise in der Arbeitsmedizin müssen digitale Angebote ermöglicht werden.

Mit dem „Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ des BMAS vom 15.10.2025 sind erste Schritte in die richtige Richtung gemacht, es gibt aber noch weitere vielversprechende Ansätze, um Bürokratie im Arbeitsschutz zu reduzieren. Dieser Weg sollte konsequent weiterverfolgt und umgesetzt werden.

Porträt von Sabine Prößl
Sabine Prößl

Syndikusrechtsanwältin