"Bis dass der Tod uns scheidet?"

In seinem Fachbeitrag widmet sich Thomas Frey der Frage, ob nach dem Ableben eines verrenteten Mitarbeiters auch der überlebende Ehegatte in den Genuss des Bezugs der betrieblichen Altersversorgung kommt oder dieser vom Leistungsbezug abgeschnitten ist. Rechtsdogmatisch handelt es sich dabei um eine sogenannte „Hinterbliebenenversorgung“ (auch „Witwenrente“ genannt), die in der einschlägigen Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung ebenfalls umfänglich geregelt wird.

Thomas Frey ist Syndikusrechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus von HESSENMETALL. Unseren Mitgliedsunternehmen steht der Fachbeitrag exklusiv im Serviceportal von HESSENMETALL zum Abruf zur Verfügung.

Thomas Frey

Stv. Gf. | Syndikusrechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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