Betriebsbedingte Kündigung vorbereiten

Betriebsbedingte Kündigung vorbereiten

Datum: Donnerstag, 12.09.2024

Uhrzeit: Nachmittags. Uhrzeit folgt

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Die Anforderungen an die Umsetzung betriebsbedingter Kündigungen sind komplex. Insbesondere bei umfangreicher Anpassung der Personalkapazitäten müssen Arbeitgeber die umfassenden Beteiligungs-rechte des Betriebsrats sowie ggf. die Erforderlichkeit einer Massenentlassungsanzeige und die strengen der Anforderungen der Rechtsprechung an diese beachten. Zugleich kann der Arbeitgeber den Kern der betriebsbedingten Kündigung, nämlich die unternehmerische Entscheidung, und damit Kündigungsart im Gegensatz zur verhaltens- und personenbedingten Kündigung maßgeblich selbst gestalten.

Die Veranstaltung vermittelt die Grundlagen und ausgewählte Fallstricke der betriebsbedingten Kündigung sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Personalabbaumaßnahmen anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung und Praxis.

Themen und Inhalte:

  • Wirksamkeitsvoraussetzungen
  • Unternehmerische Entscheidung
  • Sozialauswahl
  • Personalabbaumaßnahmen
    • Beteiligung des Betriebsrats
    • Interessenausgleich und Sozialplan
    • Massenentlassungsanzeige

Eine Anmeldung ist ca. drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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