Bezirksgruppe Rhein-Main
Porträt von Annegret Schmitt

Annegret Schmitt

Syndikusrechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sprachen: Deutsch, Englisch

Annegret Schmitt berät als Verbandsjuristin ausschließlich Mitgliedsunternehmen des Verbandes in allen wesentlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu gehören insbesondere Arbeitsverträge, Befristungen, Arbeitszeit, Vergütung, Homeoffice, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Zeugnisse sowie Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und des Tarifrechts.

Einen Schwerpunkt bildet die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und betrieblichen Veränderungsprozessen, einschließlich Betriebsänderungen, Personalmaßnahmen, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsübergängen sowie Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Darüber hinaus vertritt Annegret Schmitt Mitgliedsunternehmen außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen, Zeugnisstreitigkeiten, Eil- sowie Beschlussverfahren.

Ergänzend berät sie zu praxisrelevanten Schnittstellen wie Beschäftigtendatenschutz, Compliance, Hinweisgeberschutz, Low Performance, Mobbing und Diskriminierung. Ihre Beratung orientiert sich stets an den rechtlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen der Mitgliedsunternehmen.

Annegret Schmitt absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Sie legte ihr 1. Staatsexamen in 2000 ab. In 2002 absolvierte sie das 2. Staatsexamen und wurde zur Anwaltschaft zugelassen.

Während ihres Referendariats von November 2000 bis Oktober 2002 durchlief Annegret Schmitt Stationen im Zivilrecht am Landgericht Frankfurt, im Strafrecht beim Amtsgericht Frankfurt sowie bei der Staatsanwaltschaft. Ihre Anwaltsstation absolvierte sie bei der Kanzlei Angersbach und Kollegen in Offenbach am Main und ihre Verwaltungsrechtsstation und Wahlstation beim Magistrat der Stadt Offenbach und beim Arbeitsgericht Frankfurt.

Sie ist seit 2003 als Syndikusrechtsanwältin bei HESSENMETALL Rhein-Main e. V. tätig.

  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 16. Kammer (2009-2011)
  • Hessisches LAG 17. Kammer (2011-heute)
  • Sozialgericht Frankfurt am Main, 13. Kammer (2006-2021)
  • Hessisches Landessozialgericht, siebter Senat (2021-heute)
  • Stellvertreterin in der ersten Kammer Frankfurt des Widerspruchsausschusses der AOK Hessen (2005-2017)
  • Arbeitgeberseitiges Mitglied im Widerspruchsausschuss der AOK Hessen (2017-2023)
  • Stellvertretende Besitzerin des Wahlausschusses für die Durchführung der Sozialversicherung Wahlen 2017 der deutschen Rentenversicherung Hessen (2015-2016)
  • Arbeitgeberseitiges Mitglied in der Vertreterversammlung der deutschen Rentenversicherung Hessen (2023-heute)

  • CoC Arbeitsschutz

  • Grundzüge einer Einigungsstelle
    (Leitfaden Personalkostenoptimierung – Rechtsrahmen und Gestaltungswege, 1. Auflage 2019)
  • Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung (ENSikuMaV)
    (ServicePortal Hessenmetall – Center of Competence Arbeitsschutzrecht 2022)
  • Definition mobiles Arbeiten, Arbeiten im Homeoffice und Telearbeit
    (Leitfaden Arbeits- und Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit und im Homeoffice 2023)
  • (Wann) ist Reisezeit im Rahmen einer Dienstreise als Arbeitszeit zu bewerten? (ServicePortal Hessenmetall – Center of Competence Arbeitsschutzrecht 2024)
  • Grundzüge des betrieblichen Eingliederungsmanagements
    (Betriebliche und arbeitsrechtliche Stellschrauben zum Umgang mit Fehlzeiten – ServicePortal Hessenmetall – Center of Competence Arbeitsschutzrecht 2025)
  • Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bei der krankheitsbedingten Kündigung
    (Betriebliche und arbeitsrechtliche Stellschrauben zum Umgang mit Fehlzeiten – ServicePortal Hessenmetall – Center of Competence Arbeitsschutzrecht 2025)