Datum: 22.04.2026
Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Format: Online-Veranstaltung
Zielgruppe: Nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes HESSENMETALL Offenbach und Osthessen e. V.
Tarifverträge M+E – Sonstige MTV
Dieses Seminar richtet sich an: Geschäftsführende, Personalleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung, Führungskräfte
Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist eine der zentralen Aufgaben von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.
Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag. Der Manteltarifvertrag wird durch zahlreiche weitere Tarifverträge zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Metall- und Elektroindustrie in Hessen ergänzt.
Frau Martina Zilch und Herr Lars Eickmeier, Bereich Tarifwesen und Arbeitswissenschaft von HESSENMETALL, werden Ihnen die wesentlichen Inhalte dieser Tarifverträge in dieser Informationsveranstaltung vorstellen.
Themen und Inhalte:
- Tarifvertrag über eine betriebliche Sonderzahlung
- Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG)
- Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV EUW)
- Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL)
- Tarifvertrag über Verdienstsicherung
- Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch)
- Tarifvertrag zu Leih-/Zeitarbeit (TV Leiz)
- Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten (TV MobA)
- Tarifvertrag für Auszubildende in der Berufsausbildung
- Tarifvertrag Bildung (TV B)
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie darum, sich über unser Teilnahmeformular zu dieser Veranstaltung anzumelden.
Die entsprechenden Zugangsdaten gehen Ihnen nach Ihrer Anmeldung zeitnah vor der Veranstaltung zu.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:
Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.