Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen TEIL I
Datum: Dienstag, 28. April 2026
Uhrzeit: 10:00 bis 13:00 Uhr
Ort: Haus der Wirtschaft Südhessen, Rheinstraße 60, 64283 Darmstadt
Datum: Dienstag, 28. April 2026
Uhrzeit: 10:00 bis 13:00 Uhr
Ort: Haus der Wirtschaft Südhessen, Rheinstraße 60, 64283 Darmstadt
Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.
Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in unserem zweiteiligen Seminar am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.
Teil 2 findet am 28. Mai 2026 von 10:00 Uhr - 13:00 Uhr statt.
Themen und Inhalte
allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung
Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
Probezeit
Arbeitszeit
Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich
und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent
RA Lars Eickmeier
RAin Martina Zilch, LL.M.
Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL
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