Tarifbindung

Die Tarifbindung bedeutet, dass ein Tarifvertrag unmittelbar und zwingend wirkt. Der Tarifbindung unterliegen die jeweiligen Tarifvertragsparteien einschließlich ihrer Mitglieder. Unabhängig davon wird Tarifbindung auch durch Allgemeinverbindlicherklärung erreicht. Verbreitet ist die Verwendung sog. Gleichstellungsklauseln oder Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, um die Geltung der fachlich einschlägigen Tarifverträge ungeachtet der Gewerkschaftsmitgliedschaft arbeitsvertraglich sicherzustellen.

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