Kostenneutralität

Keine finanziellen Auswirkungen auf die betriebliche Kostenstruktur durch tarifvertragliche Änderungen.

Die Kostenneutralität ist in der Metall- und Elektroindustrie insbesondere im Zusammenhang mit ERA = EntgeltRahmenAbkommen (siehe dort) zu sehen und war eine Kernforderung der Arbeitgeber, die bedeutet, dass bei Einführung und Anwendung eines einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrages für Arbeiter und Angestellte aus der Ablösung der gegenwärtigen tariflichen Entgeltsysteme keine Mehrkosten für den einzelnen Betrieb entstehen dürfen. Es wurde unterschieden zwischen der systembedingten und der betrieblichen Kostenneutralität. Für die betriebliche Kostenneutralität, die den Betrieben für fünf Jahre ab betrieblicher ERA-Einführung garantiert wurde, wurden u. a. sog. ERA-Strukturkomponenten vereinbart. Diese ab der Tarifrunde 2002 vereinbarten ERA-Strukturkomponenten hatten zwei Ziele: erstens die Entgeltlinie bis zur Einführung von ERA um 2,79 % (entspricht den errechneten Mehrkosten des ERA) abzusenken, und zweitens auf betrieblicher Ebene einen sog. ERA-Anpassungsfonds zu bilden. Dieser sollte nach der betrieblichen ERA-Einführung für den genannten Zeitraum von fünf Jahren Mehrkosten im Zusammenhang mit der Einführung von ERA ausgleichen.

Zurück