Erschwernisse

Tarifverträge beinhalten regelmäßig Regelungen im Hinblick auf Erschwernisse. Damit sind besondere Anforderungen angesprochen, die sich aus Muskelbelastungen oder besonderen Arbeitserschwernissen, wie z.B. Hitze, Lärm, Staub oder Ähnlichem ergeben können. Entsprechende „Erschwerniszuschläge“ werden für die Zeitdauer ihres Auftretens vergütet.

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HESSENFORUM 2025 - 21. Mai 2025 - 16:30 Uhr

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