Ausgleichszeitraum
Der Ausgleichszeitraum ist der unter Berücksichtigung von tariflichen oder gesetzlichen Regelungen festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit möglich ist. Nach § 3 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (gesetzlicher Ausgleichszeitraum).
Innerhalb des tariflichen Ausgleichszeitraums muss im Durchschnitt die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) erreicht werden.