Christian Schönbach leitet seit Januar 2014 die neunköpfige Rechtsabteilung unseres Verbandes. Er berät als Syndikusrechtsanwalt die Mitgliedsunternehmen des Verbandes zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu gehören insbesondere Arbeitsverträge, Befristungen, Arbeitszeit, Vergütung, Homeoffice, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Zeugnisse sowie Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und des Tarifrechts.
Einen Schwerpunkt bildet die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und betrieblichen Veränderungsprozessen, einschließlich Betriebsänderungen, Personalmaßnahmen, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsübergängen sowie Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Darüber hinaus vertritt Herr Schönbach Mitgliedsunternehmen außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen, Zeugnisstreitigkeiten, Eil- sowie Beschlussverfahren.
Ergänzend berät er zu praxisrelevanten Schnittstellen wie Beschäftigtendatenschutz, Compliance, Hinweisgeberschutz, Low Performance, Mobbing und Diskriminierung. Seine Beratung orientiert sich stets an den rechtlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen der Mitgliedsunternehmen.
Neben der juristischen Tätigkeit bekleidet Christian Schönbach seit November 2025 in seiner Funktion als Leiter der Rechtsabteilung auch das Amt des stellvertretenden Geschäftsführers.