Im Wettbewerb um die “besten Köpfe”
sind zeitgemäße Entgeltsysteme ein wichtiger Anreizfaktor.

Grundentgelt
gleiches Grundentgelt für gleiche Arbeitsanforderungen. Nach dieser tariflichen Grundregel werden betriebliche Arbeitsplätze eingruppiert. Zu Beginn sind die Tätigkeiten zu beschreiben. Die Analyse der gesamten Arbeitsaufgabe führt schließlich zur Feststellung des Anforderungsniveaus und Zuordnung zu einer tariflichen definierten Entgeltgruppe. Sie bildet das Maß für die Bemessung des regelmäßigen Grundentgelts.
Leistungsentgelt
Als Anreiz und zur Honorierung der persönlichen Leistung erhalten Beschäftigte zusätzlich zum Grundentgelt ihre variable Leistungsvergütung. Die Leistungsergebnisse der Mitarbeiter können durch Leistungsbeurteilung, durch Soll/Istvergleich von Kennzahlen oder durch Festellen eines Zielerreichungsgrades ermittelt werden. Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Suche nach der optimalen betrieblichen Lösung ist Kreativität und Augenmaß erforderlich, die Beeinflussbarkeit und Transparenz darf nicht vernachlässigt werden. Die Unternehmensziele als auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen im Betrieb sind zu berücksichtigen. Die erbrachte Leistung wird den Mitarbeitern als Leistungsentgelt bzw. als Leistungszulage vergütet.