BEZIRKSGRUPPE

Rhein-Main-Taunus

Vorstand und Beirat

Vorstand

Die Führung der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist dem Vorstand übertragen. Dieses Organ wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand sollte aus acht ordentlichen und bis zu zwei kooptierten Mitgliedern bestehen. Die Amtszeit der ordentlichen Mitglieder beträgt zwei Jahre. Der Vorstand wählt aus dem Kreis der ordentlichen Vorstandsmitglieder den Vorsitz der Bezirksgruppe sowie die 1. und 2. Stellvertretung.

Zu den regelmäßigen Aufgaben gehören:

  • Verwaltung der Bezirksgruppe
  • Beaufsichtigung der Geschäftsführung
  • Einsetzung von Ausschüssen
  • Berufung von Sachverständigen
  • Durchführung der Beschlüsse

 

Beirat

Der Beirat besteht aus mindestens 22 Geschäftsführungsmitgliedern unserer Mitgliedsunternehmen einschließlich des Vorstandes (V). Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. in grundlegenden Fragen der satzungsmäßigen Aufgaben.

Es obliegen ihm insbesondere:

  • Wahl der Delegierten und der stellvertretenden Delegierten für den Mitgliederrat des Landesverbandes
  • Stellungsnahme zu wichtigen Beschlüssen des Landesverbandes
  • Endgültige Ablehnung von Aufnahmeanträgen
  • Beschlussfassung über Ausschlussanträge
  • Erledigung aller sonstigen Aufgaben, die ihm die Mitgliederversammlung überträgt

Dem Beirat gehören folgende Damen und Herren an: