Hinsichtlich der Frage, ob die Reisezeit bei einer Dienstreise als Ruhe- oder als Arbeitszeit zu bewerten ist, ist zwischen vergütungsrechtlichen und arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten zu unterscheiden. Annegret Schmitt, Syndikusrechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus, erläutert den Unterschied in ihrem Fachbeitrag. Unseren Mitgliedsunternehmen steht der Fachartikel exklusiv im Serviceportal von HESSENMETALL zum Abruf zur Verfügung.