Umfang und Grenzen des Schulungsanspruchs der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Wie steht es um den Schulungsanspruch der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)? Auf diese Frage sind
Thomas Frey und Christian Schönbach, beide Syndikusrechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Arbeit und Arbeitsrecht“ eingegangen.

Der Artikel geht auf die Rechte und Pflichten der JAV ein und richtet den Fokus auf die Erforderlichkeit von Schulungen für JAV-Mitglieder i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG. Anhand einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main wird aufgezeigt, wo die Grenzen der Erforderlichkeit für Schulungen von JAV-Mitgliedern verlaufen. Den vollständigen Aufsatz finden Sie in der Dezemberausgabe der Fachzeitschrift "Arbeit und Arbeitsrecht". Unseren Mitgliedsunternehmen steht der Fachbeitrag exklusiv im Serviceportal von HESSENMETALL zum Abruf zur Verfügung.

Thomas Frey

Stv. Gf. | Syndikusrechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Schönbach

Leiter Recht | Syndikusrechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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