Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Protokollen aus virtuellen Meetings bietet viele Vorteile. Moderne Tools verschiedenster Anbieter transkribieren Gespräche automatisch, erstellen Zusammenfassungen und heben wichtige Themen oder Entscheidungen des Meetings entsprechend den Vorgaben der Nutzer hervor. Allerdings müssen arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte zwingend berücksichtigt werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Syndikusrechtsanwalt Markus Petry und der Arbeitswissenschaftler Claus Bosen beschäftigen sich in ihrem Artikel mit dem betriebsinternen Umgang.
Markus Petry ist Syndikusrechtsanwalt bei der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus von HESSENMETALL. Unseren Mitgliedsunternehmen steht der Fachartikel exklusiv im Serviceportal zur Verfügung.