Update Arbeitsrecht 2026

Update Arbeitsrecht 2026

Datum: Dienstag, 03.02.2026

Uhrzeit: 14:00 Uhr – ca. 17:30 Uhr

Ort: Bürgerhaus Wieseck, Philosophenweg 26, 35396

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Eingeladen sind Geschäftsführer, Personalleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Perso-nalwesen. Die Veranstaltung richtet sich außerdem an Führungskräfte im Betrieb, die Personalverantwortung tragen.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Im Rahmen unserer jährlichen Auftaktveranstaltung „Update Arbeitsrecht 2026“ erhalten Sie wie gewohnt einen kompakten Überblick über die aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung, die für Ihre tägliche Arbeit im Personalbereich wichtig ist. Darüber hinaus haben wir Dr. med. Wilfried Gerland Geschäftsbereichsleiter Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitation des MDK Hessen als Referenten zum Thema "Überprüfung von AU-Bescheinigungen" gewinnen können, da das Thema Arbeitsunfähigkeit und deren Nachweis für die Unternehmen nicht erst seit der Umstellung auf die e-AUB eine immer größer werdende Herausforderung darstellt.

Themen und Inhalte:
Vortrag von Dr. med. Wilfried Gerland zum Thema „Überprüfung von AU-Bescheinigungen
Aktuelle Rechtsprechung zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themen.

 

Gern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie etwa sechs Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin Ihre persönliche Einladung per E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Online-Anmeldung ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Vorher sind die Veranstaltungen noch geschlossen und eine Anmeldung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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