Umgang mit leistungsschwachen Arbeitnehmern

Umgang mit leistungsschwachen Arbeitnehmern

Datum: Donnerstag, 25.04.2024

Uhrzeit: 09:00 - 12:00 Uhr

Format: Online-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Der Umgang mit leistungsschwachen Arbeitnehmern stellt Unternehmen immer wieder vor große Schwierigkeiten. Regelmäßig wird an die Personalabteilung der Wunsch von Führungskräften herangetragen, sich von einem „Low Performer“ trennen zu wollen. Doch welche Maßnahmen müssen dem vorangegangen sein und wie kann man es vermeiden, überhaupt an diesen Punkt zu kommen bzw. den Turnaround in Zeiten des Fachkräftemangels zu schaffen?

Dies hängt nicht zuletzt von den Ursachen für die Leistungsschwäche ab. Wenn Arbeitnehmer die Leistungserwartung nicht erfüllen, können die Gründe mannigfaltig sein; fehlende Motivation, Unvermögen, gesundheitliche oder private Probleme.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt anhand von zahlreichen Fallbeispielen aus der Arbeitswelt sowie praxisorientierter Gestaltungsmöglichkeiten den richtigen Umgang mit leistungsschwachen Arbeitnehmern auf. Dabei nimmt insbesondere die richtige Kommunikation mit dem Betroffenen eine große Rolle ein.

Themen und Inhalte:

• Begriffsbestimmung
• Ermittlung und Analyse des Leistungsdefizites
• Handlungsinstrumente, insbesondere Mitarbeitergespräche
• Erfahrungsaustausch und Praxisbeispiele

Bitte melden Sie sich HIER bis zum 18.04.2024 an. Sollten Sie trotz Anmeldung an dem Online-Seminar nicht teilnehmen können, bitten wir um eine Absagenachricht.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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