Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen in 2 Modulen

Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen

Datum: Donnerstag, 05.03.2026 und Dienstag, 19.03.2026

Uhrzeit: 09:00 – 12:30 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Tarifseminar

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Referenten und Mitarbeiter der Personalabteilung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.

Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV).

Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Die-se wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in der zweiteiligen Veranstaltung am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.

Frau Martina Zilch und Herr Lars Eickmeier, Bereich Tarifwesen und Arbeitswissenschaft von HESSENMETALL, werden Ihnen die wesentlichen Inhalte des Manteltarifvertrages in dieser Veranstaltung vorstellen.

Sie können sich für jedes Modul gesondert anmelden. Es ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert an allen 2 Modulen teilzunehmen.


Themen und Inhalte Modul 1:

  • Allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
    • Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung
    • Geltungsbereich eines Tarifvertrages
  • Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
    • Probezeit
    • Arbeitszeit
    • Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit


Themen und Inhalte Modul 2:

  • Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere
    • Zuschläge
    • Urlaubsentgelt und -geld
    • Dienstreisen
    • Urlaub
    • Abgruppierung
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Gern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie etwa sechs Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin Ihre persönliche Einladung per E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Online-Anmeldung ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Vorher sind die Veranstaltungen noch geschlossen und eine Anmeldung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

Zurück