Kurzarbeit

Kurzarbeit

Datum: Donnerstag, 24.04.2025

Uhrzeit: Vormittags

Format: Online-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Die sich zunehmend verschlechternde wirtschaftliche Lage, bedingt unter anderem durch die hohen Energiepreise, Zölle, geopolitische Entwicklungen und nicht zuletzt bürokratischen Anforderungen, führt bei einer Vielzahl von Unternehmen zu einer reduzierten Wettbewerbsfähigkeit und in der Folge zu Auftragsrückgang. Hauptsächlich, aber nicht ausschließlich im Automotive-Bereich. Der Ruf nach Kurzarbeit wird daher zunehmend lauter. Dabei steht zunächst die Frage im Vordergrund, ob je nach Ursache für den Beschäftigungsmangel überhaupt die Durchführung von Kurzarbeit mit der Gewährung des für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtigen Kurzarbeitergeldes rechtlich zulässig ist. Weiterhin ist die Frage des Umgangs mit Arbeitszeitkonten und Urlaub ein Thema, das stets für Verunsicherung in den Unternehmen sorgt. Schließlich stellt sich für nicht wenige Unternehmen auch die Frage, ob sich Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen ausschließen. Und dann gilt es noch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu wahren bzw. sich der Frage zu stellen: Kann der Betriebsrat Sie in Kurzarbeit zwingen?

Dies nehmen wir zum Anlass, Sie in dieser Veranstaltung umfänglich zu dem Thema Kurzarbeit im Allgemeinen und den Umgang mit den Arbeitszeitkonten im Speziellen zu schulen.

Themen und Inhalte:

  • Allgemeine, betriebliche und persönliche Voraussetzungen der Kurzarbeit
  • Anzeige der Kurzarbeit
  • Umgang mit Arbeitszeitkonten und Urlaub
  • Durchführung der Kurzarbeit mit und ohne Betriebsrat
  • Tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Diese Online-Veranstaltung findet per TEAMS statt und die entsprechenden Zugangsdaten gehen Ihnen nach Ihrer Anmeldung zeitnah zu.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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