Kurzarbeit

Kurzarbeit

Datum: Dienstag, 27.01.2026

Uhrzeit: 14:00 Uhr – ca. 17:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich zunehmend – unter anderem durch hohe Energiepreise, Zölle, geopolitische Entwicklungen und wachsende Bürokratie. Viele Unternehmen, verlieren an Wettbewerbsfähigkeit und verzeichnen Auftragsrückgänge. Entsprechend steigt der Bedarf an Kurzarbeit. Entscheidend ist dabei, ob die jeweiligen Ursachen des Arbeitsausfalls den Einsatz von Kurzarbeit und den Anspruch auf Kurzarbeitergeld rechtlich zulassen. Auch der richtige Umgang mit Arbeitszeitkonten und Urlaub sorgt häufig für Unsicherheit. Zudem stellt sich die Frage, wie sich Kurzarbeit zu betriebsbedingten Kündigungen verhält und welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat. Vor diesem Hintergrund informieren wir Sie umfassend über die Voraussetzungen der Kurzarbeit sowie den korrekten Umgang mit Arbeitszeitkonten.


Themen und Inhalte:

  • Allgemeine, betriebliche und persönliche Voraussetzungen der Kurzarbeit
  • Anzeige der Kurzarbeit
  • Umgang mit Arbeitszeitkonten und Urlaub
  • Durchführung der Kurzarbeit mit und ohne Betriebsrat
  • Tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit

 

Gern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie etwa sechs Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin Ihre persönliche Einladung per E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Online-Anmeldung ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Vorher sind die Veranstaltungen noch geschlossen und eine Anmeldung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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