KI-Verordnung

KI-Verordnung

Datum: Donnerstag, 19.02.2026

Uhrzeit: 09:00 – 11:30 Uhr

Format: Online

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Künstliche Intelligenz (KI) ist für viele Unternehmen heute ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Sie kann Prozesse effizienter gestalten, Routineaufgaben übernehmen, Fehler reduzieren und neue Ideen ermöglichen. Damit KI jedoch verantwortungsvoll eingesetzt wird, braucht es grundlegende Kompetenzen: Nur wer Chancen und Risiken einschätzen kann, trifft auf Basis KI-generierter Ergebnisse auch fundierte Entscheidungen.

Die KI-Verordnung enthält umfangreiche inhaltliche Vorgaben und bringt für Unternehmen weitreichende Veränderungen mit sich – gleichzeitig eröffnet sie neue Möglichkeiten für den verantwortungsbewussten Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Themen und Inhalte:

  • Funktionsweisen von KI-Systemen
  • Einstufung in Hochrisiko-, begrenzte Risiko- und Minimalrisiko-Systeme
  • Transparenz-, Dokumentations- und Überwachungspflichten
  • Auswirkungen auf bestehende Compliance-Strukturen
  • Mitbestimmung Betriebsrat

 

Gern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie etwa sechs Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin Ihre persönliche Einladung per E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Online-Anmeldung ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Vorher sind die Veranstaltungen noch geschlossen und eine Anmeldung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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