Environmental Social Governance (ESG)

Auch ein arbeitsrechtliches Thema

Datum: Dienstag, 07.11.2023 (Nachholtermin vom 04.07.2023

Uhrzeit: 09:00 - ca. 10:30 Uhr

Format: Online-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Environmental Social Governance (ESG), also die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Umweltfragen, sozialen Aspekten und der verantwortungsvollen Unternehmensführung, nimmt nicht zuletzt wegen der aktuellen politischen Lage eine immer größere Rolle ein. Nachhaltigkeit wird als das bestimmende Thema der nächsten Jahre angesehen. Auch das Arbeitsrecht bleibt von dieser Entwicklung nicht unbeeinflusst. Das rückt die Frage in den Fokus, inwiefern bei diesem Thema arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, insbesondere ob und wann die Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensstrategie und -politik sowie daraus abgeleitete Maßnahmen, Mitbestimmungsrechte tangieren.

Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick geben, was unter ESG zu verstehen ist und Ihnen aufzeigen, welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Implementierung und Umsetzung von ESG-Konzepten zu beachten sind. Dabei kann die betriebliche Mitbestimmung nicht komplett losgelöst von der Unternehmensmitbestimmung betrachtet werden.


Themen und Inhalte:

  • Begriffsbestimmung
  • Arbeitsrechtliche Aspekte allgemein
  • Implementierung von ESG-Kriterien in der Unternehmensstrategie und -politik
    • in der Unternehmensmitbestimmung?!
    • in der betrieblichen Mitbestimmung?!
  • Umsetzung der Unternehmensstrategie und -politik nach dem ESG-Konzept
    • in der Unternehmensmitbestimmung?!
    • in der betrieblichen Mitbestimmung?!
  • Erfahrungsaustausch


Eine Anmeldung ist circa drei Wochen vor der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Andrea Jung

Assistentin der Rechtsabteilung

Zurück