Die krankheitsbedingte Kündigung und BEM

Die krankheitsbedingte Kündigung und BEM

Datum: Dienstag, 25.08.2026

Uhrzeit: 14:00 – 17:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Krankheit und Fehlzeiten von Mitarbeitenden stellen Unternehmen sowohl aus personalpolitischer als auch aus rechtlicher Sicht vor erhebliche Herausforderungen.

Erkrankte Mitarbeiter verursachen nicht nur zusätzliche finanzielle Belastungen für das Unternehmen, sondern stören auch die betrieblichen Abläufe und wirken sich durch die Umverteilung der Arbeitslast negativ auf den Betriebsfrieden aus.

Die Veranstaltung vermittelt, wie Sie in solchen Fällen rechtlich abgesichert handeln und konkrete Lösungsansätze sowie Handlungsoptionen für Ihr Unternehmen entwickeln können. Neben den relevanten rechtlichen Aspekten und aktuellen Fallbeispielen aus der Rechtsprechung.


Themen und Inhalte:

  • Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
  • Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung
  • Die Rolle des Betriebsrats bei der krankheitsbedingten Kündigung
  • Krankheitsbedingte Kündigung im Falle von Schwerbehinderung und bei tariflichem Sonderkündigungsschutz
  • Besondere Herausforderungen der krankheitsbedingten Kündigung, z. B. in Bezug auf Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement, Wiedereingliederung und Urlaubsabgeltung
  • Aktuelle rechtliche Entwicklungen und Gerichtsurteile

 

Gern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie etwa sechs Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin Ihre persönliche Einladung per E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Online-Anmeldung ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Vorher sind die Veranstaltungen noch geschlossen und eine Anmeldung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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