Befristungsrecht

Befristungsrecht

Datum: Dienstag, 18.07.2023

Uhrzeit: 14:00 - 17:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Die befristete Einstellung von Arbeitnehmern ist nach wie vor ein beliebtes personalpolitisches Instrument. Die rechtssichere Gestaltung von befristeten Arbeitsverhältnissen ist jedoch mitunter sehr schwierig. Eine rechtswidrige Befristung kann zu der Entstehung eines ungewollten unbefristeten Arbeitsvertrages führen.

Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen das Befristungsrecht kompakt vorstellen, von seinen Grundzügen über die verschiedenen Gestaltungsformen, (vermeintlichen) Schnittstellen zum Sozialversicherungs- und Datenschutzrecht bis hin zur Absicherung im Hinblick auf etwaige Entfristungsklagen.


Themen und Inhalte:

  • Grundformen der Befristung
    • Sachgrundbefristung
    • Sachgrundlose Befristung
    • Zeitbefristung
    • Zweckbefristung
    • Kombinierte Zeit- und Zweckbefristung
  • Ordnungsgemäßer Abschluss befristeter Arbeitsverträge
  • Verlängerung und Beendigung befristeter Arbeitsverträge
  • Zeitlich begrenzte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
  • Auswirkungen des Datenschutzrechts
  • Entfristungsklagen vorbeugen, Rechtsposition absichern

Bitte melden Sie sich bis zum Dienstag, den 11. Juli 2023 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Eine Verhinderung an der Teilnahme bitten wir uns rechtzeitig mitzuteilen.


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Andrea Jung

Assistentin der Rechtsabteilung

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