ATZ, TV FlexÜ

ATZ, TV FLEXÜ

Datum: Dienstag, 21.11.2023

Uhrzeit: 14:00 - 17:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Altersteilzeit ermöglicht den Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Altersteilzeit kann darüber hinaus auch für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben genutzt werden. Auch für Arbeitgeber kann die Vereinbarung eines Altersteilzeitverhältnisses interessant sein. Zum einen bietet sie die Möglichkeit, das Personal frühzeitig zu verjüngen. Zum anderen kann sie auch als Instrument zum sozialverträglichen Personalabbau genutzt werden. Darüber hinaus kann die Altersteilzeit auch als Phase des Wissenstransfers genutzt werden. Insbesondere im Teilzeitmodell besteht die Möglichkeit, den potenziellen Stellennachfolger über einen längeren Zeitraum in die verschiedenen Arbeitsprozesse einzuarbeiten und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.

Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen einen Überblick über die Durchführungsvoraussetzungen und verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten der Altersteilzeit zu verschaffen. Hierbei werden insbesondere die tariflichen Besonderheiten des Tarifvertrages zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) herausgestellt.


Themen und Inhalte:

  • Voraussetzungen der Altersteilzeit
  • Voraussetzungen der tariflichen Ansprüche auf Altersteilzeit
  • Quotenregelungen
  • Gestaltungsformen der Altersteilzeit
  • Aufstockungsbetrag und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge
  • Vertragsgestaltung
  • Umgang mit Störfällen


Eine Anmeldung ist ca. 3 Wochen vor der Veranstaltung möglich.

 

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Andrea Jung

Assistentin der Rechtsabteilung

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