Arbeitsschutz und (psychische) Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutz und (psychische) Gefährdungsbeurteilung

Datum: Dienstag, 18.06.2024

Uhrzeit: Nachmittags. Uhrzeit folgt

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Voraussichtlich Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Um psychische Belastung am Arbeitsplatz möglichst so zu gestalten, dass für die Beschäftigten keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen resultieren, hat der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz festgelegt, dass für jeden Arbeitsplatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die mit der Tätigkeit einhergehende psychische Belastung berücksichtigt werden muss.

Wir machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vertraut und zeigen Ihnen mögliche Belastungsfaktoren auf, die bei der Arbeit entstehen und zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können. Des Weiteren geben wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Die Veranstaltung findet statt in Kooperation mit Frau Dr. Catharina Stahn, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachbereich Arbeits- und Leistungsfähigkeit, ifaa Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.

Themen und Inhalte:

• Rechtliche Grundlagen
• Begriffsbestimmungen
• Psychische Belastungsfaktoren der Arbeit
• Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
• Methoden zur Erfassung psychischer Belastung
• Fragen der Teilnehmer und Erfahrungsaustausch

 

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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