Arbeitsrechtliche Fallstricke bei der verhaltensbedingten Kündigung vermeiden

Arbeitsrechtliche Fallstricke bei der verhaltensbedingten Kündigung vermeiden

Datum: Donnerstag, 02.11.2023

Uhrzeit: 14:00 - 17:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Voraussichtlich Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Durch arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern kommt es immer wieder zu der Notwendigkeit, Arbeitsverhältnisse verhaltensbedingt kündigen zu müssen. Hierbei können kleine Unachtsamkeiten und Formfehler zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

In der Veranstaltung wollen wir Ihnen daher die rechtlichen Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung darlegen und Hinweise dazu geben, welche Schritte betrieblich notwendig sind, um die Kündigung so vorzubereiten, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhält.


Themen und Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der verhaltensbedingten Kündigung
    • Arbeitsvertragliche Pflichtverletzung
    • Vorliegen von einschlägigen Abmahnungen
    • Betriebsratsanhörung
  • Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
    • Aufklärung des Sachverhalts
    • Dokumentation von Pflichtverletzungen
    • Erstellen von Abmahnungen


Bitte melden Sie sich bis zum Donnerstag, den 26. Oktober 2023 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Eine Verhinderung bitten wir uns rechtzeitig mitzuteilen.

 

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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