Workshop Abmahnungen und verhaltensbedingte Kündigung rechtssicher gestalten

Datum: Donnerstag, 30.04.2026
Uhrzeit: 09:00 Uhr - ca. 17:00 Uhr
Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.  

Themen und Inhalte:

Berechtigte Kündigungen scheitern vor Gericht oft an formalen Fehlern: Schon kleinste Unstimmigkeiten bei Abmahnungen oder Betriebsratsanhörungen können selbst bei eindeutigen Kündigungsgründen zur Unwirksamkeit führen.
In dem Workshop erarbeiten wir gemeinsam in Kleingruppen anhand praxisnaher Fallbeispiele die wichtigsten Grundsätze und die rechtsichere Gestaltung von Kündigungen. Durch die selbständige Erstellung von Abmahnungen und Betriebsratsanhörungen werden theoretische Grundlagen und die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Praxis verständlich und sicher beherrschbar.


Teil 1: Richtig Abmahnen

  • Grundlagen
  • Form
  • Inhalt
  • Fristen
  • Anzahl


Teil 2: Verhaltensbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung

  • Grundlagen
  • Betriebsratsanhörung
  • Verhaltensbedingte Kündigung

Bitte melden Sie sich bis zum 24. April 2026 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Teilnahme auf 15 Personen beschränkt ist. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich bei Verhinderung zeitnah abmelden, damit eventuell ein anderer Teilnehmer nachrücken kann.

Porträt von Simone Schupp
Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

Was ist die Summe aus 3 und 9?

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.