Urlaub und Krankheit
Datum: Donnerstag, 12. März 2026
Uhrzeit: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Ort: Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1-3 Tage vor der Veranstaltung versendet.
Datum: Donnerstag, 12. März 2026
Uhrzeit: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Ort: Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1-3 Tage vor der Veranstaltung versendet.
Was bleibt, was verfällt?
In der Praxis stellt die Frage, ob und wann Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden verfallen, die über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, sowohl die Arbeitgeber als auch die Justiz immer wieder vor neue Herausforderungen.
So gilt es beispielsweise schon danach zu differenzieren, ob der betreffende Mitarbeitende in einem Jahr überhaupt, und wenn auch nur für eine kurze Zeit, arbeitsfähig war oder ob der Zustand der Arbeitsunfähigkeit das ganze Jahr über bestand. Dies kann bei einem über mehrere Jahre andauernden Krankheitsfall in jedem Jahr der Krankheit zu unterschiedlichen Anforderungen und Ergebnissen führen.
Der Umgang mit Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung gehört zu den komplexesten Fragen im Arbeitsrecht. Zwar sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Verfall nicht genommenen Urlaubs zum Jahresende bzw. spätestens zum 31. März des Folgejahres vor. Doch bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit greifen unionsrechtliche Vorgaben und die Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG: danach können Urlaubsansprüche grundsätzlich auch über Jahre bestehen bleiben, sofern die Arbeitsunfähigkeit fortdauert. Gleichzeitig hat die Rechtsprechung präzisiert, dass Arbeitgeber eine aktive Mitwirkungsobliegenheit trifft – sie müssen Beschäftigte rechtzeitig und klar über bestehende Urlaubsansprüche sowie drohenden Verfall informieren. Unterbleibt dies, kann ein Verfall unter Umständen ausgeschlossen sein.
Die Veranstaltung beleuchtet diese Wechselwirkung zwischen nationalem Recht und europarechtlichen Vorgaben, zeigt aktuelle Entscheidungen auf und gibt Hinweise, wie Arbeitgeber durch
geeignete Prozesse Rechtssicherheit schaffen können.
Themen und Inhalte
Überblick über die aktuelle Rechtslage
Voraussetzungen und Grenzen des Urlaubsverfalls bei Langzeiterkrankung
Pflichten von Arbeitgebern zur Information und Aufforderung
Praktische Handlungsempfehlungen für den Umgang im Betrieb
Teilnehmerkreis
Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referenten
Das Seminar wird von den Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.
Zur Anmeldung bitte ausfüllen:
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