Dieses Seminar richtet sich an: Geschäftsführende, Personalleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung, Führungskräfte
Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.
Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in der zweiteiligen Veranstaltung am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.
Frau Martina Zilch, Syndikusrechtswanwältin LL.M. und Herr Lars Eickmeier, Syndikusrechtsanwalt, Bereich Tarifwesen und Arbeitswissenschaft von HESSENMETALL, werden Ihnen die wesentlichen Inhalte des Manteltarifvertrages in dieser Veranstaltung vorstellen.
Themen und Inhalte von Teil 2:
Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere
- Zuschläge
- Urlaubsentgelt und -geld
- Dienstreisen
- Urlaub
- Abgruppierung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Hinweis: Teil 1 wird am 10.03.2026 stattfinden. Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an beiden Veranstaltungen. Es ist allerdings auch möglich, an nur einem der beiden Termine teilzunehmen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie darum, sich über unser Teilnahmeformular zu dieser Veranstaltung anzumelden.
Die entsprechenden Zugangsdaten gehen Ihnen nach Ihrer Anmeldung zeitnah vor der Veranstaltung zu.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.