Seminar Entgelttransparenz

Seminar Entgelttransparenz

Datum: 17.02.2026

Uhrzeit: 10:30 - 12:00 Uhr

Ort: Online

 

Die Frist für die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie endet für die Mitgliedstaaten am 07.06.2026. Vorschläge zu einer möglichst bürokratiearmen Umsetzung wurden durch eine Experten-Kommission im Herbst 2025 erarbeitet. Ein Referentenentwurf zur Umsetzung liegt bislang immer noch nicht vor. Aufgrund des dennoch immer noch sehr hohen Interesses und der anhaltenden Nachfrage zum Thema EU-Entgelttransparenz-Richtlinie bieten wir Ihnen zu diesem Thema ein weiteres Online-Seminar an.

Die Inhalte werden weitgehend deckungsgleich zu den Seminaren im Februar 2025 und im Juni 2025 sein. Julia Vanessa Stahn, Referentin Sozialpolitik von GESAMTMETALL, wird Sie über den aktuellen Stand im deutschen Gesetzgebungsverfahren informieren und Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden gesetzlichen Anforderungen und Tipps für die betriebliche Umsetzung geben. Ergänzend wird Nikolaus Schade, Leiter der Abteilung Arbeitswissenschaften bei HESSENMETALL, die Möglichkeiten für die Etablierung richtlinienkonformer Entgeltsysteme erläutern und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Zum Hintergrund: Ziel der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie ist es, die Lohntransparenz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu fördern und Diskriminierungen bei der Entgeltzahlung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Richtlinie bis zum 07.06.2026 verbindlich in nationales Recht umsetzen und das Entgelttransparenzgesetz anpassen. Es ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmen und deren Entgeltsysteme und -prozesse deutlich verschärft werden.

Die Richtlinie enthält unter anderem folgende Neuerungen:

  • einen ausgeweiteten Auskunftsanspruch der Beschäftigten,  
  • eine Entgelttransparenz für Stellenbewerber vor der Beschäftigung,  
  • neue Berichtspflichten und Schwellenwerte,
  • neue Beweislastregelungen, Schadensersatzansprüche, Verjährungsfristen und Sanktionen inklusive der Schaffung einer Monitoring- und Bußgeldstelle sowie  
  • eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat ab einem nicht zu rechtfertigenden Entgeltunterschied von 5 Prozent.

Die Unternehmen sind gut beraten, sich gezielt darauf vorzubereiten. Die Nichteinhaltung der Entgelttransparenz-Richtlinie kann zukünftig erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Online-Seminar findet statt am

Datum:        Dienstag, 17.02.2026
Uhrzeit:       10:30 - 12:00 Uhr

Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Fragen und Erfahrungen aus der Praxis in die Diskussion einzubringen. Gerne können Sie Ihre Fragen auch vor dem Termin an Frau Maxwell senden (Michaela.Maxwell@hessenmetall.de).

Die Einwahldaten schicken wir Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zu. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

 

 

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Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Prof. Dr. Franz-Josef Rose

Leiter Arbeitsrecht

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