Nach ständiger Rechtsprechung kann bereits der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung eine Kündigung rechtfertigen, wenn dadurch das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen zerstört ist. Eine zweifelsfreie Überführung des Mitarbeiters ist hierfür nicht erforderlich.
Gleichwohl legen die Arbeitsgerichte an die Wirksamkeit einer solchen Verdachtskündigung besonders strenge Maßstäbe an. Abzugrenzen ist hiervon die Tatkündigung, die eine erwiesene Pflichtverletzung voraussetzt und daher höhere Beweisanforderungen stellt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung bietet Ihnen unser Online-Seminar einen fundierten Überblick über die rechtlichen Besonderheiten und Wirksamkeitsvoraussetzungen der Verdachtskündigung sowie eine differenzierte Darstellung der Unterschiede zur Tatkündigung. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahes kündigungsrechtliches Fachwissen, das Ihnen hilft, rechtssicher mit dieser komplexen Materie umzugehen.
Themen und Inhalte
Allgemeine Anforderungen an die verhaltensbedingte Kündigung
Besonderheiten der Verdachtskündigung
Die Verdachtskündigung als außerordentliche Kündigung
Anhörung des Betriebsrates
Teilnehmerkreis
Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referenten
Das Seminar wird von den Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.