Online-Seminar zu KI: Kür oder Pflicht oder was ist zu tun?
Datum: 04.07.2025
Uhrzeit: 11:00 - 12:00 Uhr
Ort: Online
Datum: 04.07.2025
Uhrzeit: 11:00 - 12:00 Uhr
Ort: Online
Seit dem 02.02.2025 läuft die erste Umsetzungsfrist der KI-Verordnung (KI-VO). Nach Art. 4 KI-VO sind alle Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihre Mitarbeitenden sowie externe Dritte, die im Unternehmen mit KI-Systemen in Berührung kommen, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Hierzu gehört es auch, insbesondere die Mitarbeitenden zu schulen, und zwar im Hinblick auf die Funktionsweisen von KI-Systemen, zu den Chancen und Risiken beim Einsatz von KI-Systemen sowie zu den rechtlichen Vorgaben zur KI-Compliance.
Die Unternehmen sind verpflichtet, sich damit auseinanderzusetzen. In unserem Online-Seminar zeigen wir Ihnen zusammen mit Herrn Dr. Hornung von der Kanzlei SKW Schwarz auf, wie die KI-Kompetenz mit vertretbarem Aufwand aufgebaut werden kann und welche Anforderungen der Europäische Gesetzgeber an Schulungsprogramme zum Erhalt der KI-Kompetenz stellt. Im Webinar werden durch unsere Experten Beispiele aus der Beratungspraxis vorgestellt. Selbstverständlich haben Sie im Rahmen des Webinars auch die Möglichkeit, Fragen an unsere Experten zu richten.
Das Online-Seminar findet statt am
Datum: Freitag, den 4. Juli 2025
Uhrzeit: 11:00 - 12:00 Uhr
Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Fragen und Erfahrungen aus der Praxis in die Diskussion einzubringen - bitte melden Sie sich hier an.
Die Einwahldaten schicken wir Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zu.
Zur Anmeldung bitte ausfüllen:
Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:
Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.
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