Online-Seminar "Exklusive Expertenbefragung - Künstliche Intelligenz in der Unternehmenspraxis"

Online-Seminar "Exklusive Expertenbefragung Künstliche Intelligenz in der Unternehmenspraxis"

Datum: 28.05.2025

Uhrzeit: 10:30 - 12:00 Uhr

 

Sie fragen, KI-Experten antworten! Spezialisten aus der Praxis stellen sich online Ihren Fragen zu aktuellen Themenkomplexen und geben praktische Hilfestellung bei der Umsetzung.

Exklusive Expertenbefragung
Künstliche Intelligenz in der Unternehmenspraxis
28. Mai 2025, 10:30 bis 12:00 Uhr, online

Die digitale Transformation ist in vollem Gange und Künstliche Intelligenz (KI) nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Um ein umfassendes Bild vom aktuellen Stand der KI in Unternehmen zu erhalten und mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung von Projekten zu meistern, lädt Sie das Team des HESSENMETALL-CoC Digitale Arbeitswelt herzlich zur Teilnahme an einer exklusiven Expertenbefragung mit         

  • Dr. Oliver Hornung, Kanzlei SKW Schwarz
  • Adrian Glauben, Genow.AI
  • Heiko Webert, Hochschule Darmstadt, Fachbereich Elektro- und Informationstechnik

ein.

Sie haben die Möglichkeit, unseren Experten direkte Fragen aus Ihrem Unternehmensalltag zu stellen. Gerne können Sie uns diese vorab bis zum 21.05.2025 unter folgender Email-Adresse zukommen lassen: claus.bosen@hessenmetall.de

Wir garantieren die Anonymität Ihrer Fragen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre offenen Fragen zur KI und den daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Aspekten einzubringen und wertvolle Einblicke von führenden Experten zu erhalten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

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Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Jina Talwar

Rechtsanwältin
Syndikusrechtsanwältin

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