Die Arbeitswelt befindet sich in einem dynamischen Prozess steter Veränderung. Dieser Wandel bringt vielfach auch eine Änderung der Rahmenbedingungen mit sich, sei es durch neue Gesetze oder durch wichtige Entscheidungen in der Rechtsprechung.
In unserer traditionellen Auftaktveranstaltung informieren wir Sie über gesetzliche Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht sowie über wichtige Urteile, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, die sich auf die Personalarbeit in der täglichen Praxis auswirken.
Hinweis:
Am 11. Februar 2026 wird diese Veranstaltung in präsenz durchgeführt.
Die Veranstaltungen sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur durch Online-/Präsenz-Termin.
Themen und Inhalte
Gesetzliche Neuerungen:
Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots für sachgrundlose Befristung ab Regelaltersgrenze
Aktivrentengesetz
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Änderung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Erhöhung Entfernungspauschale
Aktuelle Rechtsprechung:
Arbeitsvertrag
Arbeitszeit
Urlaub, Krankheit und Vergütung
Teilzeit und Befristung
Antidiskriminierung und Entgeltgleichheit
Kündigungsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personaleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
RAin Anke Blitz
Leiterin der Rechtsabteilung
RAin Susanne Burster
RA Michael Vedders
Unternehmerverbände Südhessen